SKFM Saarburg  ♦  Brückenstr. 8  ♦  54439 Saarburg
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.

staatlich anerkannter Betreuungsverein
im Landkreis Trier-Saarburg
Sinn stiften  ♦  Kontakte knüpfen  ♦  Mitmischen


Betreuungen

Eine Aufgabe der Betreuungsvereine ist neben dem Führen von gesetzlichen Betreuungen die Gewinnung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer.
Ehrenamtlich Betreuungen können von BetreuerInnen aus dem familiären Umfeld und Freundeskreis des Betreuten oder von ehrenamtliche BetreuerInnen außerhalb der Familie geführt werden. BetreuerInnen werden in Fragen der Betreuungsführung beraten und Interessenten werden durch Anleitung an das Ehrenamtliche Führen von Betreuungen herangeführt., um sich für die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten einsetzen zu können.

Voraussetzung für das Einrichten einer gesetzliche Betreuung ist die Volljährigkeit und das Vorhandensein einer seelischen, körperlichen und/oder geistigen Krankheit oder Behinderung, die es der Person unmöglich macht, sich um die eigenen rechtlichen Angelegenheiten eigenständig kümmern zu können. Dieser Person wird vom Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt, der die Betroffenen in den Bereichen Unterstützung bietet, die er selbst nicht regeln kann. Hierbei muß sich der Betreuer an den Wünschen des Betroffenen orientieren.
Es gibt daher nicht DIE rechtliche Betreuung, da Betreuung immer auf den Einzelfall zugeschnitten sein soll, und die individuellen Hilfebedarfe unterschiedlich sind, ist auch jede einzelne Betreuung unterschiedlich hinsichtlich der Aufgabenkreise und deren Inhalt.
Aufgabenkreise, für die man als Betreuer bestellt werden kann sind z.B.: Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vetrtretung vor Ämtern und Behörden, Postkontrolle, etc..

Die Aufgabenkreise werden durch das Betreuungsgericht festgelegt und sind individuell auf den Hilfebedarf und die aktuelle Lebenssituation zugeschnitten. Ein Betreuer wird nur für die Aufgabenkreise bestellt, für die eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. In diesen Bereichen nimmt der Betreuer die Stellung eines rechtlichen Vertreters ein. Die Bereiche, die der Betroffene eigenständig erledigen kann, dürfen dem Betreuer nicht übertragen werden.

  • Suchen Sie eine interessante und verantwortungsbewußte Aufgabe?
  • Wollen sie ihre eigene Lebenserfahrung und Ihr Wissen sinnvoll einsetzen?
  • Gehen sie gerne auf andere Menschen zu?

Dann könnte das Führen einer ehrenamtlichen, rechtliche Betreuung die richtige Aufgabe für Sie sein.

Wir unterstützen alle ehrenamtlichen Betreuer und alle Interessenten an diesem Ehrenamt durch persönliche Beratung und Hilfe in allen Fragen, die sich aus der Führung der Betreuung ergeben. Wir bieten Hilfestellung bei der Erledigung von Aufgaben im Rahmen der Führung von Betreuungen.
Wir bieten allen ehrenamtlichen Betreuern die kostenlose Mitgliedschaft in unserem Verein und den damit einhergehenden kostenlosen Versicherungsschutz an.

Für die Tätigkeit als rechtliche Betreuer erhalten diese Personen eine Aufwandsentschädigung. Diese Entschädigung kann einmal jährlich beim Amtsgericht beantragt werden, entweder als Pauschale Euro 399,--/jährlich oder durch Einzelaufstellung der tatsächlichen Aufwendungen mit den enstprechenden Belegen.

Falls wir ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie uns!






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